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1232. o. J. o. T.

Bischof Lorenz bestimmt die Zehnten einiger Dörfer des Freistädter Kreises, welche später der Cantorie von Glogau zugewiesen werden.

Angeführt in der Urkunde von 1295, schles. Zeitschrift V. 385.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.